Schwimmunterricht

  
In Klasse 4 findet im zweiten Halbjahr Schwimmunterricht statt. Der Elternbeirat der Grundschule Weier legt allen Eltern nahe, bis zur
4. Klassen selber den SchülerInnen Schwimmen zu lernen etwa durch die Teilnahme an einem Schwimmkurs.
 
  

Schwimmregeln

Diese Regeln musst du beim Schwimmunterricht unbedingt beachten.
  • Achte immer auf die Anweisung der Lehrkraft!
    Ein stilisiertes Piktogramm zeigt eine Person, die schwimmt, dargestellt durch eine schwarze Figur über wellenförmigen Linien.
  • Verhalte dich in der Umkleide ruhig und ziehe dich zügig um!
  • Vor dem Betreten der Schwimmhalle musst du dich abduschen!
  • Am Anfang der Stunde sammeln wir uns alle am Geländer und gehen dann gemeinsam zur Bank!
  • Du darfst erst ins Wasser, wenn die Lehrkraft es erlaubt!
  • In der Schwimmhalle wird nicht gerannt! 
  • Du darfst nur mit Erlaubnis vom Beckenrand springen!
  • Kopfsprünge im Nichtschwimmerbecken sind verboten!
  • Du darfst niemals ein anderes Kind untertauchen oder schubsen!
  • Du darfst nie aus Spaß „Hilfe“ rufen!
  • In der Schwimmhalle sind Kaugummis verboten!
  • In der Schwimmhalle ist Schmuck verboten!
  • Wenn du krank oder erkältet bist, kannst du nicht mitschwimmen!
  • Wenn du zur Toilette musst, meldest du dich bei deiner Lehrkraft ab und sagst ihr Bescheid, wenn du wieder da bist!
  • Wenn du das Becken nach dem Unterricht verlässt, werden alle Kinder gezählt. Dann gehst du zur Dusche. Du darfst niemals wieder zurück gehen. Wenn du etwas vergessen hast, sagst du es draußen deiner Lehrkraft.
 
 Bei mehrmaligen oder schweren Verstößen können die Kinder vom Schwimmunterricht ausgeschlossen werden!
 

 

Erklärung für das Einhalten der Schwimmregeln: