In der Hofpause dürfen die Schüler folgende Bereiche des Schulgeländes benutzen:
- Im Norden: gepflasterter Schulhof, Sandplatz mit Drehscheibe samt Klettergeräten, Hügel zwischen Schulhof und Wiesenweg und die Wege rund um den Hügel.
- Im Osten: überdachter Durchgang bis zum Eingang der Turnhalle und Mountainbike-Anlage
- Im Süden: Bolzplatz bis zum Wirtschaftsweg und Graben
Bei nassem Gras und aufgeweichtem Boden ist der Aufenthalt auf dem Wiesengelände (Bolzplatz und Mountainbike-Anlage) verboten.
Die beiden Aufsicht führenden Lehrkräfte sprechen sich ab, wer einerseits den Bolzplatz und die Mountainbike-Anlage überwacht und wer andererseits den Schulhof mit Erdhügel und Spielplatz im Auge behält.
Einige Bereiche des Schulgeländes sind für die Schüler gesperrt, weil dort wegen fehlender Einsehbarkeit keine Aufsicht möglich ist oder ein erhöhtes Gefahrenpotential besteht.
Zu diesen verbotenen Zonen gehören:
- Rasen zwischen Turnhalle und Fahrradkäfig bzw. Parkplatz
- Wiese östlich der Turnhalle sowie Müllcontainer
- Wirtschaftsweg östlich der Halle, der Mountainbike-Anlage und südlich des Bolzplatzes
- Wiesengelände westlich des Grabens
- Westseite des Schulgebäudes mit gepflastertem Platz vor der Mensa und Rasen bis zum Wiesenweg
- Wiesenweg-Parkplatz samt -Wendehammer





