Schulordnung

 

1. Umgang miteinander und Arbeitsverhalten 

  • In unserer Schule gehen alle freundlich, rücksichtsvoll und hilfsbereit miteinander um.
  • Jeder achtet und respektiert den Anderen. Keiner wird beschimpft, bedroht oder geschlagen. 
  • Ich schaue nicht weg, wenn jemandem Unrecht widerfährt. Wir sorgen gemeinsam für eine angst- und gewaltfreie Schule.
  • Jeder ist mitverantwortlich, dass guter Unterricht gelingen kann. Grundlage dafür sind:
    • erledigte Hausaufgaben (betrifft die Grundschule)
    • vollständiges Arbeitsmaterial
    • persönliche Mitarbeit und ordentliches Auftreten
  • Jeder soll sich an unserer Schule entfalten und lernen können. Deshalb verhalte ich mich so, dass nie-mand daran gehindert wird.
    Wir arbeiten mit allen unseren Mitschülern zusammen und helfen uns!

2. Anwesenheits- und Aufsichtspflicht 

  • Jeder hat pünktlich und regelmäßig die Schule zu besuchen.
  • Bei Krankheit ist die Schule unverzüglich (insbesondere: auf den AB der Schule) zu informieren. Ab dem dritten Tag muss dem Klassenlehrer eine schriftliche Entschuldigung vorliegen.
  • Anweisungen von Schulleitung, Lehrpersonen, Sekretärin, Hausmeister, des Sozialpädagogischen Teams, der Erzieher der Verlässlichen Grundschule und des Horts sind zu befolgen. 
  • Das Verlassen des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit untersagt.
 

3. Aufenthalt in der Schule Weier 

  • Eltern und andere Bezugspersonen verabschieden sich im Windfang von ihren Kindern.
  • Die Schüler halten sich vor Schulbeginn auf dem Schulhof auf. Ausnahme: Angemeldete Grundschüler dürfen zur Schulkindbetreuung. 
  • Die WRS-Schüler, die erst zur 2. Stunde Unterricht haben und mit dem Bus zur 1. Stunde kommen, gehen ruhig in ihr Klassenzimmer und bleiben dort.
  • Zur 2. Stunde gehen die SchülerInnen gehen erst ab 8.37 Uhr in das Schulhaus. 
  • Zur Förderung der Selbstständigkeit gehen die SchülerInnen alleine in Ihre Zimmer.
  • Im Schulhaus verhalten wir uns ruhig, wir rennen nicht.
  • Zu Unterrichtsbeginn befinden sich alle SchülerInnen arbeitsbereit auf ihren Plätzen im Klassenzimmer oder warten ruhig vor den jeweiligen Fachräumen. 
  • Im Unterricht kauen wir kein Kaugummi. Wir tragen keine Mütze, Cappy oder ähnliches.
  • Nach der letzten Stunde werden die Fenster geschlossen, Müll und Papierschnipsel vom Boden aufgehoben, die Tafel gewischt und das Licht ausgeschaltet. Der Unterrichtsraum wird vom Lehrer abgeschlossen. Die Stühle werden montags, mittwochs und freitags hochgestellt.
 

4. Pausenregeln

  • Zu den Hofpausen verlassen alle SchülerInnen, gegebenenfalls nach Toilettenbesuch, zügig das Schulhaus und halten sich auf dem ausgewiesenen Pausengelände auf. Das Schulgelände darf nicht verlassen werden. 
    • Zu Beginn der Pause haben alle Schüler Gelegenheit zur Spielgeräteausleihe (Grundschüler brauchen dazu ihren roten Pausenausleih-Ausweis).
    • Das Ballspielen (Fußball, Basketball, Tischtennis, …) ist nur auf den dafür zugelassenen Plätzen erlaubt (je nach Witterung Wiese, Hartplatz).
    • Das Benutzen der Drehscheibe ist vormittags nur den Grundschülern gestattet.
       (1. Pause: Erst- und Zweitklässler; 2. Pause: Dritt- und Viertklässler)
    • Wir werfen keine Gegenstände (Flummis, Schneebälle, Kastanien, Sand etc.)!
  • Auch bei Regen gehen die SchülerInnen an die frische Luft. Bei starkem Unwetter und entsprechender Durchsage dürfen die SchülerInnen im eigenen Klassenzimmer verweilen. 
  • Nach den Pausen besteht erneut Gelegenheit zur Toilette zu gehen. Die SchülerInnen gehen ohne zu trödeln ins Klassenzimmer oder in ihren Fachraum. 
  • Betrifft WRS: Die Organisation und Gestaltung der Mittagspause obliegt dem Sozialpädagogischen Team (SPäT-Team). Dieses bietet verschiedene Pausenangebote in den Fluren, im Hof, in der Sporthalle sowie in „vermieteten“Klassenzimmern.  
    (Siehe auch I-Punkt-Regelungen)
 

5. Umgang mit elektronischen Unterhaltungsmitteln und Handys

  • Für dringende, wichtige Nachrichten dürfen die SchülerInnen die Schultelefone benutzen.
  • Elektronische Geräte, wie z. B. Smartphone, Smartwatch, MP3-Player usw., dürfen auf dem gesamten Schulgelände nicht benutzt werden und sind ausgeschaltet. 
  • Bei Zuwiderhandeln werden die Geräte abgenommen und können nach Schulende im Lehrerzimmer abgeholt werden. Bei wiederholtem Verstoß werden die Eltern benachrichtigt.
 

6. Umgang mit Schul- und Privateigentum

  • Das Beschmutzen, Verunreinigen und Beschädigen des Schulgebäudes, des Klassenzimmers sowie der Lehr- und Arbeitsmittel  wird geahndet. Stehlen, Beschädigen oder Verstecken von Gegenständen ist verboten. 
 

7. Sicherheit und Gesundheit

  • Gefährliche Gegenständen z.B. Messer, Feuerzeug, Pistolen jeglicher Art (auch nicht aus Plastik), Laserpointer, … bleiben zuhause und sind verboten.
  • Auf dem Schulgelände herrscht generelles Rauch-, Alkohol-  und Drogenverbot. 
  • Gefährliches Herumtoben und Hochklettern ist nicht erlaubt.
  • Fahrräder und Roller werden auf dem Fahrradabstellplatz abgestellt.
  • Rad- und Moped fahren o. ä. ist auf dem Pausenhof nicht gestattet.
 
  • Schulfremden Personen ist der Aufenthalt im Schulgebäude und auf dem Schulgelände während des Schulbetriebs untersagt. Eltern oder andere Personen im Schulhaus melden sich während der Schulzeit im Sekretariat oder im Lehrerzimmer an.